Regina Duncker - Jana Strutzenberg Gemeinschaftspraxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Leistungen Ihrer Krankenkasse

Die gesetzliche Vorsorgeuntersuchung


Die jährliche Krebsvorsorgeuntersuchung umfaßt:

ab dem 20. Geburtstag
  • Tastuntersuchung des kleinen Beckens
  • Muttermundabstrich auf Krebszellen
ab dem 30. Geburtstag
  • Tastuntersuchung des kleinen Beckens
  • Muttermundabstrich auf Krebszellen
  • Tastuntersuchung der Brust
NEU:   ab dem 35. Geburtstag
  • Tastuntersuchung des kleinen Beckens
  • Tastuntersuchung der Brust
  • Muttermundabstrich auf Krebszellen mit HPV-Untersuchung   - nur noch alle 3 Jahre
ab dem 50. Geburtstag
  • Tastuntersuchung des kleinen Beckens
  • Tastuntersuchung der Brust
  • Muttermundabstrich auf Krebszellen mit HPV-Untersuchung   - alle 3 Jahre
  • Test auf nicht sichtbares Blut im Stuhl
ab dem 55. Geburtstag
  • Tastuntersuchung des kleinen Beckens
  • Tastuntersuchung der Brust
  • Muttermundabstrich auf Krebszellen mit HPV-Untersuchung   - alle 3 Jahre
  • entweder eine Darmspiegelung im Abstand von 10 Jahren
  • oder Test auf nicht sichtbares Blut im Stuhl alle 2 Jahre
 

 

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